Immobilien News: Legionellen in der Luft - Maßnahmen zur Risikominderung

Überprüfung von Großanlagen und Anlagen mit Wasserspeichern
Bis zum Ende des vergangenen Jahres mussten Eigentümer von vermieteten Mehrfamilienhäusern vorhandene Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt, erstmals auf Legionellen untersuchen lassen.

Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern gelten nicht als Großanlagen zur Trinkwassererwärmung. Als Großanlagen gelten Anlagen mit Wasserspeichern, die mehr als 400 Litern sowie Anlagen mit mehr als drei Litern in einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle. Noch bevor erste Ergebnisse dieser umfassenden Maßnahme bekannt sind, beunruhigte eine Infektionswelle im sauerländischen Warstein, bei der 165 Menschen infiziert wurden und zwei starben, die Spezialisten.

Der VDI, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) sowie das Umweltbundesamt weisen darauf hin, dass eine mögliche Quelle von Infektionen auch Verdunstungskühlanlagen sind, wie sie in großer Zahl verwendet werden, um überschüssige Wärme aus Prozessen jeglicher Art abzuführen. Die Zahl der in Deutschland installierten Verdunstungskühlanlagen ist unbekannt, aber wenn man alle Anlagen, von den großen Kraftwerkskühltürmen bis hin zu kleinen Anlagen
für Rechenzentren, zusammennimmt, darf man von mehr als einer Million Anlagen ausgehen. Der Bundesrat hat nun beschlossen, für die Errichtung und den Betrieb von Verdunstungskühlanlagen immissionsschutzrechtliche Regelungen zu erlassen (BR-Drs. 795/13).


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