Immobilien News: Gewerbliches Mietrecht:

Vermieterhaftung muss berücksichtigt werden
Vermieter haftet wie ein Bürge

Bei einem Wechsel des Eigentümers haftet der erste Vermieter nach dem Gesetz dem Mieter gegenüber wie ein Bürge auch über den durchgeführten Verkauf hinaus, wenn der zweite Vermieter in Insolvenz gerät. Diese Haftung entfällt nur dann, wenn der Erstvermieter den Mieter nach erfolgter Eigentumsschreibung über die Veräußerung informiert und der Mietvertrag mit gesetzlicher Frist kündbar ist.

Das hat das Oberlandesgericht Köln in einem aktuellen Urteil entschieden (OLG Köln, 11.10.2013, 22 U 208/12). Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter den Mieter vor der Eigentumsumschreibung informiert und der Mietvertrag war für die Dauer von 15 Jahren abgeschlossen, also nicht ordentlich kündbar. Der erste Vermieter blieb daher in der Haftung. In gewerblichen Mietverträgen werden überwiegend Festlaufzeiten vereinbart, so dass die vom Gericht genannten Voraussetzungen für den Wegfall der Vermieterhaftung meistens nicht gegeben sind. Vermieter können versuchen, durch Individualvereinbarungen die Regelungen des § 566 Abs. 2 BGB auszuschließen. Ein formularmäßiger Ausschluss der bürgenähnlichen Haftung ist nach überwiegender Meinung unwirksam.


Erfahrener Immobilienmakler für Flensburg und Region.
Als regionaler Immobilienmakler für Flensburg, Glücksburg, Harrislee, Handewitt, Raum Angeln und Umgebung haben wir uns auf die Vermittlung von Wohnimmobilien zur Eigennutzung und als Kapitalanlage spezialisiert.

Wir vermieten oder verkaufen Ihre Immobilie zum Marktpreis. Zu unserem Leistungsangebot gehört die Vermittlung von Grundstücken, Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Villa, Eigentumswohnung, Immobilien mit Meerblick, Zinshäuser, Mehrfamilienhäuser sowie Ferienhäuser und Ferienwohnungen. Lassen Sie sich vom Immobilienprofi beraten, wenn es um den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie geht. Als erfahrener Makler in unserer Region können Sie sich zu jeder Zeit auf uns verlassen.

Ihre Direktdurchwahl für mehr Service rund um Immobilien in und um Flensburg:
Tel. 0461 / 40 30 61 – 00
Hier geht es direkt zum Kontaktformular.