Nach den Anforderungen der novellierten Bundes-Immissionsschutzverordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen müssen bis Ende des Jahres 2014 ältere Kleinfeuerungsanlagen ausgemustert werden, wenn sie die Grenzwerte überschreiten. Davon betroffen sind 15 Millionen Anlagen in Deutschland in der Größe ab vier Kilowatt Leistung.
Eigentümer können einen Fachmann mit einem Kaminofencheck beauftragen, um zu klären, ob der alte Ofen weiter betrieben werden kann. Die Verordnung verschärft die Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Grenzwerte bei Kaminöfen, Kachelöfen, Herden und offenen Kaminen und legt fest, wann sie gegebenenfalls außer Betrieb genommen werden müssen.
Anlagen, die vor 1975 errichtet wurden und die Grenzwerte nicht einhalten, dürfe ab dem 1. Januar 2015 nicht mehr betrieben werden. Hausbesitzer können ältere Öfen und Kamine weiter nutzen, wenn sie die Einhaltung des Staubgrenzwertes von 0,15 Gramm pro Kubikmeter und des Kohlenmonoxid-Grenzwertes von vier Gramm pro Kubikmeter durch eine Herstellerbescheinigung oder durch eine Messung des Schornsteinfegers nachweisen.
Informationen gibt es kostenfrei über das Beratungstelefon von Zukunft Altbau 08000 12 33 33 oder unter www.zukunftaltbau.de