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Gesetzesänderung zur Maklerprovision
Bestellerprinzip soll für mehr Transparenz sorgen.

„Wer bestellt, der bezahlt“, das ist die griffige Formel, auf die Befürworter des sogenannten Bestellerprinzips die Gesetzesänderung zur Maklerprovision im Jahr 2015 bringen. „Das klingt einleuchtend, ist aber vielschichtiger“, erläutert Oliver Klenz, Immobilienmakler in Flensburg.

Um was geht es eigentlich? „Zu allererst: Das neue Gesetz betrifft lediglich Maklerprovisionen bei der Vermietung und nicht beim Verkauf von Immobilien. Schon jetzt ist die Vermittlung von Mietwohnungen streng reglementiert. Das Wohnungs-vermittlungsgesetz legt einen Betrag von zwei Monatsmieten ohne Nebenkosten zuzüglich Mehrwertsteuer fest. Das sind 2,38 Nettokaltmieten“, ergänzt Oliver Klenz.

Das Gesetz soll angesichts steigender Mietpreise für mehr Gerechtigkeit sorgen und das Wohnen bezahlbar machen. Doch der Immobilienmarkt folgt eigenen Regeln. Mietwohnungen sind in den Metropolregionen und wachsenden Städten wie Flensburg als knappes Gut begehrt und deshalb teuer. Daran kann das Bestellerprinzip nichts ändern, aber es hat starke Auswirkungen auf die bisherige Angebotspraxis. Im Prinzip verlagern sich Beauftragung und Bezahlung der Provision auf den Vermieter.
Der Immobilienverband Deutschland IVD bemängelt, dass Wohnungssuchende eigentlich gar keinen Maklerauftrag mehr erteilen können und erwägt sogar eine Verfassungsklage. „Eine Folge der Gesetzesänderung wird sein, dass Vermieter in der Anfangsphase Kosten sparen wollen und versuchen werden, ihre Wohnungen selbst anzubieten“, vermutet Oliver Klenz. Darunter wird zwangsläufig die Angebotsqualität leiden und für hausgemachte Probleme sorgen.

Das Gesetz hat aber auch gute Seiten: Serviceorientierte Makler werden sich durchsetzen. Außerdem ist die Maklerprovision für Vermieter steuerlich absetzbar, für Mieter aber nur unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. bei einem Arbeitsplatzwechsel.
Die neue Regelung wird voraussichtlich wettbewerbsverschärfend in der Maklerbranche wirken. „Davor fürchten wir uns als guter Dienstleister nicht“, betont Oliver Klenz, „– ganz im Gegenteil.“

Fazit: Das Bestellerprinzip kann zwar nicht für günstigere Mieten sorgen, weil Vermieter die anfallenden Kosten auf die Miete umlegen werden, aber es wird für klare Verhältnisse sorgen.


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