Es scheint eigentlich kinderleicht zu sein, ein Haus zu verkaufen. Ausmessen, Ausstattung auflisten, Fotos anfertigen, Wunschpreis festsetzen, in eines der vielen Portale ins Internet stellen. Dann ein paar Interessenten durchs Haus führen und wenn ein Käufer gefunden ist, rasch beim Notar den Vertrag unterzeichnen. Haus
verkauft - fertig! Oder doch nicht? „Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen kann der finanzielle Schaden enorm hoch sein“, sagt Immobilien-Profi Oliver Klenz, „weil die Streitsummen bei Immobilienstreitigkeiten sehr hoch sind.“ Nach § 434 BGB führen alle Äußerungen des Verkäufers bereits während der Besichtigungen
und den Verkaufsverhandlungen zu einer sogenannten Beschaffenheitsvereinbarung. Und hier setzt der vomGesetzgeber nachgebesserte Verbraucherschutz ein, weil es nun im Schuldrecht bereits ausreicht, mit falschen Aussagen, auch unwissentlich, zu werben. Im ungünstigen Fall kann der Käufer den Kaufvertrag
rückabwickeln und zudem Schadenersatz fordern. „Meine Aufgabe ist,“ erläutert Oliver Klenz, „mögliche Problemquellen rechtzeitig zu erkennen und zu eliminieren, damit der Verkauf der Immobilie keine teuren Konsequenzen für den Verkäufer mit sich bringt, die zum Teil auch seine Existenz gefährden können.
Der Profi-Makler schützt also seinen Kunden, wenn er ihm bei seinen Aufklärungs- und Informationspflichten zur Seite steht und bereitet mit seiner Sachkenntnis, gemeinsam mit dem Notar, den Kaufvertrag so vor, dass dem Schutzinteresse aller Vertragspartner entsprechend Rechnung getragen wird. „Nicht zuletzt an diesem Beispiel zeigt sich, wie wichtig der Immobilienmakler, als neutrales Bindeglied zwischen Verkäufer und Käufer, für eine Vielzahl kniffliger Fragen, geworden ist,“ sagt Oliver Klenz und fügt hinzu „denn er versteht sich nicht nur als Förderer des Verkaufsprozesses, sondern trägt mit seiner fundierten Ausbildung und seiner Praxiserfahrung zu mehr Vertrauen in die korrekte Darstellung der Beschaffenheit einer Immobilie bei.“