Stellplätze

Englisch: 
parking spaces

Nach den Landesbauordnungen sind Bauherrn verpflichtet, Stellplätze oder Garagen in ausreichendem Umfange zu Verfügung zu stellen. Die Zahl der Garagen bzw. Stellplätze richtet sich nach der Art der baulichen Anlage. In Nordrhein-Westfalen z.B. bei Einfamilienhäusern 1-2, bei Miethäusern 1-1,5 je Wohnung, bei Büro- und Verwaltungsgebäuden 1 Stellplatz je 40 m2 Nutzfläche, bei Läden etwa 1 Stellplatz je 30 m2 Verkaufsfläche. Ist die Errichtung von Garagen oder Stellplätzen baurechtlich oder faktisch nicht möglich, kann der Bauherr sich durch Ablösevereinbarungen mit der Gemeinde hiervon befreien lassen. Entsprechende Ablösesatzungen der Gemeinden müssen von der übergeordneten Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden.

Die Höhe dieser Ablösesummen ist vielfach ein Stein des Anstoßes. Sie kann sich z.B. an den durchschnittlichen anteiligen Kosten der Errichtung eines Stellplatzes im Rahmen einer gemeindlichen Tiefgarage oder eines Parkhauses orientieren, darf aber 60% dieser Kosten nicht überschreiten. Die Gemeinde ist allerdings auch verpflichtet, die aus solchen Vereinbarungen resultierenden Geldbeträge für öffentliche Parkeinrichtungen oder die Schaffung zusätzlicher privater Stellplätze zu verwenden. Ein Anspruch aus dem Vertrag zur Errichtung solcher Anlagen ergibt sich für den Stellplatzpflichtigen allerdings ebenso wenig wie ein Rückerstattungsanspruch, wenn die Gemeinde ihrer Verpflichtung nicht nachkommt. Bezahlte Ablösebeträge sind steuerrechtlich wie Herstellungskosten zu behandeln.

siehe / siehe auch: 

Erfahrener Immobilienmakler für Flensburg und Region.
Als regionaler Immobilienmakler für Flensburg, Glücksburg, Harrislee, Handewitt, Raum Angeln und Umgebung haben wir uns auf die Vermittlung von Wohnimmobilien zur Eigennutzung und als Kapitalanlage spezialisiert.

Wir vermieten oder verkaufen Ihre Immobilie zum Marktpreis. Zu unserem Leistungsangebot gehört die Vermittlung von Grundstücken, Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Villa, Eigentumswohnung, Immobilien mit Meerblick, Zinshäuser, Mehrfamilienhäuser sowie Ferienhäuser und Ferienwohnungen. Lassen Sie sich vom Immobilienprofi beraten, wenn es um den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie geht. Als erfahrener Makler in unserer Region können Sie sich zu jeder Zeit auf uns verlassen.

Ihre Direktdurchwahl für mehr Service rund um Immobilien in und um Flensburg:
Tel. 0461 / 40 30 61 – 00
Hier geht es direkt zum Kontaktformular.