Es spricht für die Notwendigkeit eines demokratischen Prozesses, wenn sich die gegenüber stehenden Parteien gleichermaßen aufgerufen fühlen. So hat die Ad-hoc-Umfrage des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen ergeben, dass die Mehrheit der befragten Mietgliedsunternehmen davon ausgeht, dass die geplante Mietpreisbremse dem Bau von Mietwohnungen schadet, somit kontraproduktiv ist und für eine Prozessflut sorgen wird.
Gegenteiliger Ansicht ist der Deutsche Mieterbund, dessen Umfrage bei seinen Mitgliedsvereinen ergeben hat, dass eine flächendeckende Mietpreisbremse bei Wiedervermietungen dringend erforderlich ist. Er begründet seine Meinung mit den Wohnungsengpässen in bestimmten Vierteln von Großstädten, Ballungsgebieten und Universitätsstädten, wo die Mieten beim Abschluss eines neuen Mietvertrages bis zu 40 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegte „Mietpreisbremse“ soll die Höhe der Mieten bei Wiedervermietung begrenzen. Sollte der Vorschlag umgesetzt werden, dürfte der Vermieter nach einem Mieterwechsel von den neuen Mietern nur noch die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 Prozent fordern. Noch fehlt eine eindeutige Definition, unter welchen Voraussetzungen die Mietpreisbremse gelten soll. Bei einer flächendeckende Einführung, die ja eindeutig die Vertragsfreiheit eingeschränken würde, müsste auch ein flächendeckender Mangel vorliegen. Das ist aber nicht der Fall. Die beste Maßnahme, um dem Wohnungsmangel und stark steigenden Mieten vorzubeugen, ist aus Sicht der Wohnungsunternehmen immer noch ein ausreichend großes Angebot an Wohnungen.