Immobilien News: Geplante Mietgesetzgebung entzweit die Betroffenen

Mietpreisbremse und Bestellerprinzip reichen nach Ansicht des Deutschen Mieterbundes zum Schutz der Mieter nicht aus.

Bundesjustizminister Heiko Maas kündigt in diesem Sinne eine zweite Mietrechtsnovelle an. Die Mieter würden ihre Rechte nicht wie erwartet nutzen. Vermieter sollen daher verpflichtet werden, Auskunft über Vormieten zu erteilen und überhöhte Mieten rückwirkend zurückzahlen. Der Referentenentwurf des Ministeriums sieht vor, die Mieterhöhungsmöglichkeiten nach Modernisierung einzuschränken. Statt bisher elf Prozent der Modernisierungskosten sollen künftig nur noch acht Prozent auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden dürfen. Innerhalb eines Zeitraums von acht Jahren sollen Mieterhöhungen höchstens um drei Euro pro Quadratmeter steigen dürfen; und Mieter, die nach der Modernisierung mehr als 40 Prozent ihres Einkommens für die Wohnung zahlen müssten, sollen sich auf eine Härtefallregelung berufen können. Der Betrachtungszeitraum für die Vergleichsmieten soll von derzeit vier auf acht Jahre verlängert werden.

Der Eigentümerverband Haus & Grund lehnt das neue Gesetzesvorhaben ab. Private Vermieter seien bereits jetzt von den vielen Vorgaben im Miet- und Energierecht überfordert. Dabei stellen sie den größten Anteil der Wohnungen in Deutschland zur Verfügung. Am Ende würden Großvermieter den Markt dominieren. Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbands Deutschland (IVD) bemängelt: „Mit dieser Änderung bekämen wir in Deutschland die staatlich festgesetzte Miete“. Modernisierungen seien dann in vielen Fällen nicht mehr rentabel. Axel Gedaschko, Präsident GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen gibt zu bedenken, dass die Verbreiterung des Mietspiegels von vier auf acht Jahre dazu führen werde, dass der Mietspiegel nicht mehr von allen Seiten akzeptiert wird, da er sich von der tatsächlichen Miethöhe immer mehr entfernt“.


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