Die Abgeschlossenheitsbescheinigung (kurz AB) ist eine zwingende Unterlage, die im Rahmen der Wohnungseigentumsbegründung erforderlich ist. Erst mit der erfolgten AB können die einzelnen Wohnungsgrundbücher angelegt werden.
Kurz gesagt bestätigt die AB, dass die Wohnungen eigenständig nutzbar sind und baulich vollkommen gegenüber anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen sind. Hierzu gehören u. a. verschließbare und vom Treppenhaus oder Vorräumen erreichbare Wohnungstüren, eine eigene Versorgung mit Strom und Wasser sowie sanitäre Einrichtungen etc.
Mit Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung durch die zuständige Baubehörde erfolgt der Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt, welches die einzelnen Wohnungsgrundbücher anlegt.
Es ist zu erwarten, dass die AB in den ersten 2-3 Wochen des neuen Jahres erteilt wird. Diejenigen, die verbindlich eine Wohnung im Neubauprojekt reserviert haben, erhalten die Anlagen zur AB in Kürze übersendet.
Wenn Sie mehr über die AB erfahren möchten, freuen wir uns auf Ihre Rückmeldung oder lesen Sie hierzu in unserem Immobilien-Lexikon den entsprechenden Fachartikel.
Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Freundliche Grüße
Ihr Team von Oliver Klenz -Der Immobilienprofi.